Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe Mai 2018
„Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.“
Anmerkung:
Die vorliegende APP ist ein Hilfsmittel zur Umsetzung der Technischen Regel ASR A 2.2. Abweichende Lösungen, einschließlich der im Anhang 3 der ASR A 2.2 dargestellten Beispiele, werden nicht behandelt.